Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am Europäischen SchulmusikPreis unterliegt den im Folgenden angeführten Bedingungen. Die Anmeldung zum Wettbewerb erfolgt durch eine Lehrkraft, die gegenüber dem Ausrichter (SOMM - Society Of Music Merchants e.V.) namentlich benannt wird. Durch das Einreichen der Bewerbungsunterlagen und einer Einverständniserklärung bzw. dem Ausfüllen und Abschicken des Online-Formulars akzeptieren die Teilnehmenden die nachfolgenden Teilnahmebedingungen. Die Teilnahme am ESP ist freiwillig.
Teil der Bewerbung und Grundlage für die Bewertung ist eine Videodokumentation des Schulprojektes. Der Ausrichter beabsichtigt und plant, die Beiträge der Preistragenden bzw. die entsprechenden Kurzpräsentationen im Internet zu veröffentlichen.
Für Beiträge, in denen Schülerinnen und Schüler, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, mitwirken, ist eine Einreichung der Videodokumentation nur dann möglich, wenn eine ausdrückliche Einwilligung zur Teilnahme des/der Erziehungsberechtigten vorliegt. Diese verbleibt bei dem zuständigen Lehrkraft bzw. der Schulleitung und ist dem Veranstalter des Europäischen SchulmusikPreises auf Wunsch schriftlich vorzulegen.
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme am Europäischen SchulmusikPreis berechtigt sind Lehrkräfte und deren Schülerinnen und Schüler, die dem Reglement und den Teilnahmebedingungen entsprechen. Für den Wettbewerb eingereicht werden können Beiträge mit Beispielen aus dem Musikunterricht mit Klassen oder aus Arbeitsgemeinschaften, in denen das aktive Musizieren mit Musikinstrumenten und die Arbeit damit im Mittelpunkt stehen.
Für das Bewertungsverfahren sind alle Beiträge in den jeweiligen Wettbewerbskategorien qualifiziert, die während des aktuellen Schuljahrs entstanden sind. Grundlage für die Bewerbung in den einzelnen Kategorien des Europäischen SchulmusikPreises sind zum einen die Videodokumentation der Schulklasse oder Arbeitsgemeinschaft und zum anderen das vollständig und richtig ausgefüllte Online-Bewerbungssformular unter Berücksichtigung des vorliegenden Reglements. Im Zweifel, ob eine Klasse oder eine Arbeitsgemeinschaft einer Kategorie zuzuordnen ist, entscheidet die Jury.
Jede teilnehmende Schule darf nur jeweils einen Beitrag pro laufenden Wettbewerb einreichen.
Für die Preisvergabe sind, unabhängig von ihrer Schulform, alle Schulen qualifiziert.
Anmeldeverfahren
Nachfolgende Hinweise vereinfachen Ihnen die Teilnahme am Europäischen SchulmusikPreis. Bei Rückfragen zu Ihrer Bewerbung oder technischen Problemen bitten wir Sie, Kontakt mit dem Ausrichter aufzunehmen. Mit der Bewerbung werden die Kategorien, Vergaberichtlinien und Preisfindungsverfahren automatisch anerkannt. Die Bewerbung für den Europäischen SchulmusikPreis erfolgt online auf der Seite www.europaeischer-schulmusik-preis.eu. Zu den Bewerbungsunterlagen gehören:
- das vollständig ausgefüllte Online-Bewerbungsformular,
- eine Videodokumentation von max. fünf Minuten, in der die Arbeitsmethode/-vorgehen und Arbeitsergebnisse, inkl. Aussagen und Kurzstatements beteiligter Schülerinnen und Schüler dargestellt werden (Eingabe YouTube-Link ODER Upload folgender Dateiformate mit max. 50 MB: AVI, MP4, MOV, WMV, FLV, SWF, MPG, MPEG)
- die unterzeichnete Einverständniserklärung der Schulleitung.
Die Online-Bewerbung ist zeitlich begrenzt und ausschließlich im festgesetzten Zeitraum unter www.europaeischer-schulmusik-preis.eu möglich. Die Bewerbungsfrist zum aktuellen Wettbewerb entnehmen Sie bitte der Terminübersicht.
Jede Bewerbung erfordert das Online-Bewerbungsformular mit vollständigen Angaben. Nicht ausreichend, unvollständig oder unlesbar gekennzeichnete und nicht zuweisbare Bewerbungsformulare und Videodokumentationen können nicht berücksichtigt werden. Nachfristen werden nicht genehmigt.
Die Teilnehmenden müssen bestätigen, dass sie die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert haben.
Mit dem Absenden des Online-Bewerbungsformulars, erhalten Sie eine automatisierte Anmeldebestätigung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Datenschutzrechtliche Bestimmungen
Die Teilnahme am Europäischen SchulmusikPreis (ESP) ist freiwillig. Bei Nichtteilnahme entstehen Ihnen keine Nachteile.
Das Vertrauen in den korrekten Umgang mit Ihren Daten und der Schutz Ihrer Privatsphäre sind für uns eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Preisverleihung. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten erfolgt ausschließlich unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Es werden die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um dies sicherzustellen.
Die Auswertungen erfolgen streng vertraulich. Ihre persönlichen Angaben werden lediglich zu Zwecken der Auswertung und Ausrichtung verwendet und nicht in personenbezogener Form an Dritte weitergeleitet. E-Mail-Adressen der Teilnehmer werden ebenfalls nicht an Dritte weitergegeben, sondern ausschließlich zur Kommunikation im Zusammenhang mit dem Europäischen Schulmusikpreis (ESP) genutzt.
Rechteeinräumung durch die Teilnehmer
Die Teilnehmenden räumen der SOMM – Society Of Music Merchants e. V. und deren Partnern die Rechte ein, die im Rahmen des Europäischen SchulmusikPreises eingereichten Videobeiträge kostenfrei, unwiderruflich sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt zu nutzen.
Insbesondere räumt der Teilnehmende auch das Recht ein, die Beiträge öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten und als Videozusammenschnitt zu verbreiten oder öffentlich vorzuführen.
Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass sie den Ausrichter aus jeder Haftung freistellen, die aus der Verletzung der Rechte Dritter durch die eingereichten Beiträge entstehen.
Die Teilnehmenden erklären gegenüber dem Ausrichter, dass sie die Urheberinnen und Urheber der eingereichten Beiträge sind.
Sofern in den Beiträgen Personen zu sehen sind, die erkennbar sind und bei denen es sich weder um Personen der Zeitgeschichte, um Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit noch um Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben (§ 23 KUG), handelt, müssen diese mit der Nutzung einverstanden sein.
Die Teilnehmenden garantieren dem Ausrichter, dass sie alle Rechte und Einwilligungen von solchen Dritten eingeholt haben und den Ausrichter von etwaigen Ansprüchen aus Rechteverletzungen nach dem KUG freistellen.
Die Teilnehmenden versichern dem Ausrichter auch, dass sie für die Erstellung ihrer Beiträge keine urheberrechtlich geschützten Materialien genutzt haben bzw. dass die erforderliche Einwilligung der Rechteinhaber vorliegt. Dies gilt insbesondere für die Nutzung von Fotos, Grafiken und Musikstücke Dritter. Die Einholung der insoweit erforderlichen Nutzungsrechte obliegt allein den Teilnehmenden. Sie garantieren dem Ausrichter neben einer Lizenzierung durch die Verwertungsgesellschaften auch die beim Urheber bzw. seinem Verlag liegenden Rechte einzuholen, sofern diese für die Nutzung des Drittwerkes erforderlich sind. Hierzu gehört beispielsweise das Filmherstellungsrecht, also das Recht, ein Musikwerk in Rahmen eines Films zu verwenden (auch „Synchronisationsrecht“ genannt) sowie ggf. das Recht, das Werk zu bearbeiten oder zu verändern.
Die Teilnehmenden bestätigen und gewährleisten gegenüber dem Ausrichter, dass sie über sämtliche der oben genannten Rechte verfügen und diese dem Ausrichter ohne die Verletzung von Rechten Dritter einräumen. Die entsprechenden Lizenzen und/oder Einwilligungen sind dem Ausrichter auf Verlangen schriftlich vorzulegen und nachzuweisen.
Ausschluss von Beiträgen
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Wettbewerbsbeiträge,
- die nicht den formellen Kriterien dieser Teilnahmebedingungen entsprechen,
- die nicht von den Teilnehmenden selbst erstellt sind,
- deren Inhalte ganz oder teilweise den geschützten Werken anderer Urheberinnen und Urheber ohne deren Zustimmung entnommen sind oder in sonstiger Weise Rechte Dritter verletzen,
- die diffamierende, beleidigende, rassistische, sexistische oder volksverhetzende Inhalte aufweisen, die Rechte Dritter verletzen oder nicht den Kriterien dieser Teilnahmebedingungen entsprechen.
Sonstiges
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Ablauf und/oder Zeitplan des Europäischen SchulmusikPreises zu ändern. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine dieser Bestimmungen ungültig sein, bleiben die anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.